Fast jede Feuerwehr in Baden-Württemberg verfügt über eine Altersabteilung. Diesen gehören Feuerwehrmänner und -frauen an, die z.B. aus Alters- oder Gesundheitsgründen keinen aktiven Dienst mehr in den Einsatzabteilungen leisten können. Die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Einsatzdienst endet mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres.
In den Altersabteilungen werden Kameradschaft und Kontakte gepflegt und auch Lehrfahrten, Veranstaltungen usw. durchgeführt. Mit der Konzeption „65plus – Senioren aktiv in unseren Feuerwehren“ wurde ein neuer Weg bestritten. Die Feuerwehren sind inzwischen zu einem kommunalen Dienstleister geworden, der in der Gemeinde eine Fülle von Aufgaben wahrnimmt. Die Alterskameraden unterstützen dabei die Einsatzabteilung in vielfältiger Weise, so etwa in der Brandschutzerziehung von Schulklassen und Kindergartengruppen.
Wer von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung wechselt, findet im Kreise seiner Feuerwehr weiterhin ein Umfeld, das von gelebter Kameradschaft geprägt ist. Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann ist man bis zu seinem Lebensende. Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung und Altersabteilung folgen aufeinander und prägen so die vielbeschriebene „Feuerwehrfamilie“.